Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zur Glas- und Gebäudereinigung
Inhaberin: Katja Zur
Sedanstraße 5, 13581 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Zur Glas- und Gebäudereinigung (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über Glas-, Gebäudereinigungs- und sonstige Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Ausführung der Leistung.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder der schriftlichen Vereinbarung.

  2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

  3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeigneter Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu bedienen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.

  4. Für regelmäßige Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) gilt die im Vertrag vereinbarte Abrechnungsperiode.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind.

  2. Notwendige Informationen zu besonderen Reinigungsanforderungen oder empfindlichen Materialien sind der Auftragnehmerin rechtzeitig mitzuteilen.

  3. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Strom, Wasser und ggf. abschließbare Lagermöglichkeiten für Reinigungsmaterialien zur Verfügung.

§ 6 Leistungszeit und -ort

  1. Die Reinigungsarbeiten werden zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten und am vereinbarten Ort durchgeführt.

  2. Änderungen der Einsatzzeiten sind mindestens 48 Stunden im Voraus abzustimmen.

§ 7 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Handhabung der gereinigten Flächen seitens des Auftraggebers entstehen, wird keine Haftung übernommen.

  5. Der Auftraggeber hat erkennbare Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungsausführung schriftlich zu melden.

§ 8 Gewährleistung

  1. Beanstandungen der erbrachten Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

  2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine kostenfreie Nachbesserung.

  3. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des vereinbarten Entgelts verlangen.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, sofern keine abweichende Frist schriftlich vereinbart wurde.

  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, befreien die Auftragnehmerin für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

  2. Dauert die Behinderung länger als 4 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 11 Datenschutz

  1. Die Auftragnehmerin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.

  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar, 2025